Hinweisgeberschutzgesetz

Hinweisgeberschutzgesetz

Liebe Kolleg*innen, 

im Juli dieses Jahres wurde das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verabschiedet, welches die gesetzlich vorgeschriebene Einrichtung von Meldestellen vorsieht. Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz sollen Beschäftigte geschützt werden, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Verstöße entdecken und diese melden. Da das Gesetz eine Meldestelle für alle Beschäftigungsgeber vorschreibt, die in der Regel mindestens 50 Mitarbeiter haben, sind auch wir als Schulgesellschaft von der neuen Gesetzgebung betroffen. Das Bistum Limburg hat zur Umsetzung des vorgeschriebenen Hinweisgebersystems einen Vertrag mit der Firma „Hinweisgeberexperte“ abgeschlossen. Dieser Vertrag umfasst auch die Schulgesellschaft und beinhaltet die gesamte Umsetzung des Hinweisgebersystems. Das Hinweisgebersystem ist über einen webbasierten Link erreichbar. Dieser Link soll über die Homepage der jeweiligen Schule erreichbar sein. Den entsprechenden Text samt Link finden Sie hier: 

https://uebersicht.bistumlimburg.de/fehlverhalten-melden/ 

Nähere Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz finden Sie unter nachstehender Verlinkung: 

https://bistumlimburg.hinweisgeberexpertemeldeplattform.de/ 


Herzliche Grüße Ihre Schulleitung

Kontakt

St. Ursula-Schule Geisenheim
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