Die Digitalisierung unseres Alltags schreitet immer weiter voran und wir als Schule möchten unsere Schülerinnen und Schüler auf diese digitale Welt vorbereiten.
Darum hat sich die St. Ursula Schule viele Gedanken gemacht, wie digitale Medien im Unterricht gewinnbringend eingesetzt werden können und wie wir unseren Schülerinnen und Schülern die digitale Kompetenz vermitteln, die in ihrer Erlebenswelt relevant ist. Die wichtigsten Erkenntnisse hieraus, dass dies ein dynamischer und sich stetig weiter entwickelnder Prozess ist und dass die hiermit verbundenen Inhalte an vielen unterschiedlichen Stellen wirken, haben wir konsequent umgesetzt.
Unsere Klassenräume sind nahezu vollständig mit digitalen Tafeln ausgestattet, sodass jederzeit über das SmartBoard Unterricht mit digitalen Elementen stattfinden kann. Wir haben zwei gut ausgestattete Computerräume, in den die Schülerinnen und Schüler an eigenen Projekten arbeiten können. Zudem haben wir zwei ausgebildete Pädagogen mit Schwerpunkt Informatik, die die Gestaltung der Inhalte verantworten
Konkret bedeutet das, dass wir Informatik als Oberstufenkurs, grundlegende Medienkompetenzen in Klasse 5 und das Fach Informatik für die Gymnasialklassen sowie das Wahlfach ICDL (Internationaler Computerführerschein) für die Realschulklassen in der Mittelstufe anbieten.
Selbstverständlich sind unsere Gebäude flächendeckend mit WLAN ausgestattet und unser symmetrischer 1Gbit Internetanschluss sorgt dafür, dass alles in ausreichend schneller Geschwindigkeit funktioniert. Ein auf die unterschiedlichen Altersklassen zugeschnittenes Berechtigungskonzept (s.u. BYOD und WLAN) sorgt dafür, dass das Internet so genutzt wird, wie es pädagogisch vertretbar ist.
Laut Beschluss der Dienstversammlung vom 13.08.2020 ist der Einsatz digitaler Endgeräte im Unterricht ab Klasse 9 gestattet. Notebook, Laptop oder Tablet können Papier und Stift ersetzen, Smartwatches und Smartphones als Arbeitsgeräte sind nicht zulässig.
Den Zugang zum schuleigenen WLAN gestatten wir ab Jahrgangsstufe E. Voraussetzung dafür ist die Unterzeichnung folgender Selbstverpflichtungserklärungen, die zu Beginn jeden Schuljahrs bei den Tutor*innen beziehungsweise den Klassenlehrer*innen eingereicht werden sollen. Es ist nicht mehr notwendig einen Antrag auf Benutzung eines Endgeräts zu stellen. Ab Klasse 9 ist das in allen Fächern generell erlaubt, wenn die Selbstverpflichtungserklärung vorliegt und von der Schulleitung abgezeichnet wurde.
Ein großer Vorteil für uns alle ist unser IT-Verantwortlicher, der uns bei Problemen schnell weiterhilft und der dafür sorgt, dass die viele Technik, die hinter all dem steckt, für alle nutzbar und dennoch verborgen ist. So bleibt die Technik ein Werkzeug für unsere didaktischen Konzepte und nimmt nicht mehr Raum ein, als notwendig ist. Unser IT-Verantwortlicher betreut neben uns eine weiter Schule unserer Schulgesellschaft und kann sich daher voll und ganz der Wartung und Weiterentwicklung der IT an unseren Schulen widmen.
Zum Schluss noch ein kurzer Blick in die Zukunft. Viele Ideen sind schon in den Köpfen und einige werden bereits realisiert:
Dabei im Blick bleibt immer der Datenschutz, der für uns als Schule eine immens große Rolle spielt.
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