Fehlverhalten melden

Fehlverhalten melden

Offenheit, Transparenz und die Einhaltung von Gesetzen, Regeln und internen Vorgaben sind selbstverständliche Grundlagen unseres Tuns. Das Bistum Limburg ermutigt daher Beschäftigte, Ehrenamtliche und auch Außenstehende, Rechtsverstöße und Fehlverhalten innerhalb der Organisation zu melden und dadurch mitzuhelfen, Schäden zu vermeiden.

Gleichzeitig ist es uns wichtig, gemäß Hinweisgeberschutzgesetz den Schutz der hinweisgebenden Personen sicherzustellen.

Kenntnisse und Anhaltspunkte für Regelverstöße, von denen Sie im Zuge Ihrer beruflichen Tätigkeit Kenntnis erlangt haben, können Sie daher über ein internetbasiertes Hinweisgebersystem melden. Sie sind damit gesetzlich vor Nachteilen geschützt und können auf eine vertrauliche Behandlung der übermittelten Informationen bauen. Das Hinweisgebersystem bietet optional auch eine anonyme Meldungsabgabe inklusive eines anonymisierten Dialogs. Auch bei Bekanntgabe Ihrer Identität und der Hinterlegung von Kontaktdaten sichert Ihnen unsere Meldestelle eine gesetzeskonforme und vertrauliche Behandlung Ihrer Daten zu. Die Ermöglichung einer Kontaktaufnahme durch unsere Meldestelle kann dabei helfen, die Aufarbeitung des Vorgangs zu beschleunigen und das Fehlverhalten zügig abzustellen. Eine solche Kommunikation ändert nichts an der vertraulichen und gesetzlich geschützten Behandlung ihrer Identität.

Externe Abwicklung von Hinweisen

Das Bistum Limburg hat die Firma Hinweisgeberexperte als externen Dienstleister mit dem internetbasierten Hinweisgebersystem beauftragt, diese betreibt auch die externe Meldestelle. 
Dieser Link führt auf eine externe Seite des Dienstleisters. Dort können Sie Ihren Hinweis abgeben, wie beschrieben auch anonym. 

Hinweise zu sexualisierter Gewalt

Für Betroffene von oder Hinweise auf sexuellen Missbrauch durch Beschäftigte des Bistums Limburg sind unabhängige Ansprechpersonen benannt, die Sie hier finden.

Zudem finden Sie weitere Hinweise und Informationen zur Beschwerdeordnung hier als PDF.

Informationen

Sollten mehr Anmeldungen eingehen, als Plätze zur Verfügung stehen, müssen wir leider auch einige Absagen verschicken. Aus diesem Grunde bitten wir herzlich, nur ernst gemeinte Anmeldungen einzusenden. Unverbindliche Anmeldungen und Doppelanmeldungen führen zu enormem Papier- und Verwaltungsaufwand und sie verlängern den Warteprozess für andere Schüler*innen, die dann auf Wartelisten stehen oder zunächst Absagen erhalten.

Die Bescheide und Schulverträge werden ab Mitte März verschickt, sobald die Entscheidungen im Aufnahmeprozess getroffen sind. In der Regel nehmen wir Fünftklässler*innen in eine Realschulklasse und in drei Gymnasialklassen auf, von denen eine als Musikklasse mit zusätzlichem Instrumentalunterricht für Anfänger*innen mit Leihinstrumenten geführt wird.

Wir würden uns freuen, Ihre Tochter/Ihren Sohn im nächsten Schuljahr als neue/n Schüler*in willkommen zu heißen.
Brigitte Lorenz

Kontakt

St. Ursula-Schule Geisenheim
Rüdesheimerstr. 30
65366 Geisenheim

Sekretariat: 06722 960710
sekretariat@st-ursula-schule.de